Beitragsordnung

des Vereins OhreKicker Wolmirstedt e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des nachfolgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Mitglieder bis 24 Jahre 48,00 €
  2. Mitglieder von 25-66 Jahre 96,00 €
  3. Mitglieder von 67-99 Jahre 48,00 €
  4. Familienbeitrag 108,00 €
  5. Geschwisterbeitrag 12,00 € weniger als der Kinderbeitrag
  6. passive Mitglieder 36,00 €
  7. Ehrenmitglieder 0,00 €

Erläuterungen:

  • Zu Familienbeitrag: mindestens zwei Mitglieder die im selben Haushalt wohnen (Nachweis der Meldebescheinigung der Gemeinde)
  • Zu Geschwisterbeitrag: Jedes Geschwisterkind bezahlt 12,00 € weniger als den vollen Beitrag für ein Kind.
  • Werden mehr als zwei Kinder eines Haushalts Mitglied im Verein, wird automatisch der Familienbeitrag fällig.
  • Passive Mitglieder sind Mitglieder, die keinem aktiven Sport im Verein nachgehen.
  • Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen.
  • Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, Bewirtschaftungskosten der Sportplätze- und Sporthallen.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich bis 01.02 bzw. 01.08 des jeweiligen Jahres zu zahlen.
  • Bei Eintritt ist der Beitrag für das laufende Halbjahr fällig.
  • Bei Kündigung innerhalb eines Halbjahres erfolgt keine Rückerstattung.
  • Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages in Verzug, kann es bis zur Entrichtung vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden.