Beitragsordnung
des Vereins OhreKicker Wolmirstedt e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des nachfolgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Bis 31.12.2025
| Beitragsgruppe | Beitrag pro Jahr |
| Mitglieder bis 24 Jahre | 48,00 € |
| Mitglieder von 25-66 Jahre | 96,00 € |
| Mitglieder von 67-99 Jahre | 48,00 € |
| Familienbeitrag | 108,00 € |
| Geschwisterbeitrag | 12,00 € weniger als der Kinderbeitrag |
| passive Mitglieder | 36,00 € |
| Ehrenmitglieder | 0,00 € |
Ab 01.01.2026
| Beitragsgruppe | Beitrag pro Jahr |
| Mitglieder bis 24 Jahre | 60,00 € |
| Mitglieder von 25-66 Jahre | 108,00 € |
| Mitglieder von 67-99 Jahre | 60,00 € |
| Familienbeitrag | 120,00 € |
| Geschwisterbeitrag | 12,00 € weniger als der Kinderbeitrag |
| passive Mitglieder | 36,00 € |
| Ehrenmitglieder | 0,00 € |
Erläuterungen:
- Zu Familienbeitrag: mindestens zwei Mitglieder die im selben Haushalt wohnen (Nachweis der Meldebescheinigung der Gemeinde)
- Zu Geschwisterbeitrag: Jedes Geschwisterkind bezahlt 12,00 € weniger als den vollen Beitrag für ein Kind.
- Werden mehr als zwei Kinder eines Haushalts Mitglied im Verein, wird automatisch der Familienbeitrag fällig.
- Passive Mitglieder sind Mitglieder, die keinem aktiven Sport im Verein nachgehen.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, Bewirtschaftungskosten der Sportplätze- und Sporthallen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich bis 01.02 bzw. 01.08 des jeweiligen Jahres zu zahlen.
- Bei Eintritt ist der Beitrag für das laufende Halbjahr fällig.
- Bei Kündigung innerhalb eines Halbjahres erfolgt keine Rückerstattung.
- Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages in Verzug, kann es bis zur Entrichtung vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
